Schularzt

Schulärztliche Untersuchungen

Gemäss Volksschulverordnung ist eine Vorsorgeuntersuchung der Kinder beim Eintritt in den Kindergarten, im 5. Primarschuljahr und in der 2. Sekundarstufe vorgesehen. Die Untersuchungen sind obligatorisch und können individuell bei einem Arzt nach Wahl durchgeführt werden. Untersucht werden der Entwicklungsstand, die Seh- und Hörfunktion sowie der Impfschutz. Diese gesundheitlichen Faktoren sind Voraussetzung für ungestörtes Lernen und eine gute Lernentwicklung der Kinder.

Somit gilt:

  • Eltern können den Arzt frei auswählen
  • Eltern können bei der Untersuchung persönlich anwesend sein und Fragen stellen.
  • Notwendige Massnahmen können an Ort und Stelle eingeleitet werden.
  • Allfällig notwendige Impfungen können gleichzeitig durchgeführt werden.
  • Unnötige Doppelspurigkeiten entfallen.


Untersuchung vor Kindergarteneintritt

Vorgehen

  1. Vereinbaren Sie mit dem Arzt Ihrer Wahl einen Termin und übergeben Sie ihm die von der Schulverwaltung erhaltene Kontrollkarte.
  2. Die Vorsorgeuntersuchung sollte vor dem Schulstart durchgeführt worden sein.
  3. Die Abrechnung erfolgt gemäss Volksschulverordnung über die obligatorische Krankenkasse.
  4. Es wird gewünscht, dass ein Elternteil oder eine durch Sie bestimmte Vertrauensperson bei der Untersuchung Ihres Kindes anwesend ist.
  5. Bringen Sie bitte den Impfausweis Ihres Kindes zur Vorsorgeuntersuchung mit.


Untersuchung in der 5. Primarklasse und 2. Sekundarstufe

Vorgehen

  1. Vereinbaren Sie mit dem Arzt Ihrer Wahl einen Termin und übergeben Sie ihm die von der Schulverwaltung erhaltene Kontrollkarte.
  2. Bis zu den Sportferien des laufenden Schuljahres sollte die Vorsorgeuntersuchung durchgeführt sein.
  3. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Arzt und der Schulgemeinde. Die Eltern bezahlen somit nichts.
  4. Es wird gewünscht, dass ein Elternteil oder eine bestimmte Vertrauensperson bei der Untersuchung des Kindes anwesend ist.
  5. Der Impfausweis des Kindes ist zur Vorsorgeuntersuchung mitzubringen.