Dispensationsgesuch

Bei vorhersehbaren Absenzen muss durch die Erziehungsverantwortlichen der betroffenen Kinder mindestens drei Schulwochen vor der benötigten Absenz ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Dem Dispensationsgesuch sind Unterlagen beizulegen, welche den beschriebenen Grund rechtfertigen bzw. beweisen (offizielle Bestätigung einer Amtsstelle, Ausschreibung, Anmeldebestätigung, Einladung usw.). Bereits vor der Einreichung des Gesuches geschaffene Tatsachen (z.B. Flugbuchung, Hotelreservation) gelten nicht als Rechtfertigung für eine Dispensation.

Dispensation von einem Tag

Das Gesuch muss der Klassenlehrperson eingereicht werden. Die Klassenlehrperson informiert die Eltern/Erziehungsberechtigten im Anschluss schriftlich über den Beschluss.

Dispensation von mehr als einem Tag

Das Gesuch muss online hier eingereicht werden und wird von der Geschäftsleitung behandelt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden im Anschluss schriftlich über den Beschluss informiert. Die Sitzungen der Geschäftsleitung finden nur während den Schulwochen statt.


Auflagen

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind für das Nacharbeiten zum verpassten Schulstoff verantwortlich. Von Seiten der Schule können Auflagen dazu gemacht werden.

Verstösse

Wurde ein Dispensationsgesuch abgelehnt und sind die Schülerinnen oder Schüler trotzdem an den betreffenden Tagen nicht in der Schule oder wird bekannt, dass Schülerinnen oder Schüler insbesondere am Unterricht direkt vor respektive nach den offiziellen Schulferien nicht teilgenommen haben, erstattet die Lehrperson der Schulleitung Bericht dazu. Diese meldet die Abwesenheit der Schulverwaltung der Schule Wallisellen. Die Eltern/Erziehungsverantwortlichen werden daraufhin aufgefordert, zur Absenz Stellung zu nehmen (rechtliches Gehör). Ergibt dieser Verfahrensschritt keine zureichende Begründung, erstattet die Schule unter Anwendung des Volksschulgesetzes eine Anzeige beim Statthalteramt. Das Statthalteramt legt die Bussenhöhe gemäss Volksschulgesetz § 76 fest. Diese kann bis CHF 5'000 betragen.

Das vollständige Reglement über Absenzen und Dispensationen finden Sie hier.

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Dispensationsformular vollständig, in deutscher Sprache, aus. Die Angabe der Gründe für das Gesuch sind für die Bearbeitung massgebend.

Folgende Liste führt Beispiele von unzureichenden Dispensationsgründen auf:

  • Ferienverlängerung
  • günstigere Flugpreise oder Ferienarrangements
  • lange Flugreisen
  • bereits gebuchte Reisen
  • Einschränkungen im Bezug der Ferien durch den Arbeitgeber der Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Urlaube bei Familienangehörigen und bei Freunden 
  • Noch nie eine Absenz beantragt
  • Behördengänge der Eltern/Erziehungsberechtigten im Heimatland
  • Unterstützung von Familienangehörigen nach ärztlichen Behandlungen etc.
  • Ärztliche Behandlungen / Zahnbehandlungen im Ausland, die nicht aufgrund eines Notfalls während des Ferienaufenthaltes erfolgten

Diesbezügliche Gesuche werden im Sinne eines geordneten Schulbetriebs während sämtlicher Unterrichtswochen in der Regel abgelehnt. Es besteht die Möglichkeit, für solche Situationen die jährlich zur Verfügung stehenden Jokertage einzusetzen.

Informationen über die Jokertage finden Sie hier. Jokertage sind mit diesem Formular frühzeitig der Klassenlehrperson zu melden.

Unterlagen

Unterlagen, welche das Urlaubsgesuch rechtfertigen, sind online hochzuladen.


Dispensationsformular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

Formular_Dispensationsgesuch

Formularseite_Dispensationsgesuch
Elternteil

Elternteil


Kind(er)

Kind(er)


Kind(er)


Kind(er)


Zeitraum des gewünschten Urlaubs
Begründung
Beilagen

Beilagen zum Urlaubsgesuch (z.B. offizielle Bestätigung einer Amtsstelle, Ausschreibung, Anmeldebestätigung, Einladung usw.

Maximalgrösse pro Dokument: 7MB


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