Bei vorhersehbaren Absenzen muss durch die Erziehungsverantwortlichen der betroffenen Kinder mindestens drei Schulwochen vor der benötigten Absenz ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Dem Dispensationsgesuch sind Unterlagen beizulegen, welche den beschriebenen Grund rechtfertigen bzw. beweisen (offizielle Bestätigung einer Amtsstelle, Ausschreibung, Anmeldebestätigung, Einladung usw.). Bereits vor der Einreichung des Gesuches geschaffene Tatsachen (z.B. Flugbuchung, Hotelreservation) gelten nicht als Rechtfertigung für eine Dispensation.
Das Gesuch muss der Klassenlehrperson eingereicht werden. Die Klassenlehrperson informiert die Eltern/Erziehungsberechtigten im Anschluss schriftlich über den Beschluss.
Das Gesuch muss online hier eingereicht werden und wird von der Geschäftsleitung behandelt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden im Anschluss schriftlich über den Beschluss informiert. Die Sitzungen der Geschäftsleitung finden nur während den Schulwochen statt.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind für das Nacharbeiten zum verpassten Schulstoff verantwortlich. Von Seiten der Schule können Auflagen dazu gemacht werden.
Wurde ein Dispensationsgesuch abgelehnt und sind die Schülerinnen oder Schüler trotzdem an den betreffenden Tagen nicht in der Schule oder wird bekannt, dass Schülerinnen oder Schüler insbesondere am Unterricht direkt vor respektive nach den offiziellen Schulferien nicht teilgenommen haben, erstattet die Lehrperson der Schulleitung Bericht dazu. Diese meldet die Abwesenheit der Schulverwaltung der Schule Wallisellen. Die Eltern/Erziehungsverantwortlichen werden daraufhin aufgefordert, zur Absenz Stellung zu nehmen (rechtliches Gehör). Ergibt dieser Verfahrensschritt keine zureichende Begründung, erstattet die Schule unter Anwendung des Volksschulgesetzes eine Anzeige beim Statthalteramt. Das Statthalteramt legt die Bussenhöhe gemäss Volksschulgesetz § 76 fest. Diese kann bis CHF 5'000 betragen.
Das vollständige Reglement über Absenzen und Dispensationen finden Sie hier.
Bitte füllen Sie das Dispensationsformular vollständig, in deutscher Sprache, aus. Die Angabe der Gründe für das Gesuch sind für die Bearbeitung massgebend.
Folgende Liste führt Beispiele von unzureichenden Dispensationsgründen auf:
Diesbezügliche Gesuche werden im Sinne eines geordneten Schulbetriebs während sämtlicher Unterrichtswochen in der Regel abgelehnt. Es besteht die Möglichkeit, für solche Situationen die jährlich zur Verfügung stehenden Jokertage einzusetzen.
Informationen über die Jokertage finden Sie hier. Jokertage sind mit diesem Formular frühzeitig der Klassenlehrperson zu melden.
Unterlagen, welche das Urlaubsgesuch rechtfertigen, sind online hochzuladen.
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.